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 unserem Agilityverein Agilityfreunde Rüggow e. V.

“Spaß auf 6 Pfoten” 

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Gästebuch

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Agilityfreunde Rüggow e. V. „Spaß auf 6 Pfoten“

 

Ordnung über die Nutzung des Vereinseigentums (Vereinsgelände, Sportgeräte und sonstiges Vereinseigentum)

 

Das Zusammenleben auf dem Trainingsgelände und die Nutzung des Vereinseigentums setzt voraus, dass alle Mitglieder aufeinander Rücksicht nehmen. Die Nutzung des Trainingsgeländes, der Sportgeräte, der gemeinschaftlichen Anlagen und des sonstigen Vereinseigentums erfordert einen verantwortungsbewussten, pfleglichen Umgang. Die Belange der anderen Mitglieder dürfen nicht über ein zumutbares Maß hinaus beeinträchtigt werden.

 

§ 1

Aufgaben und Geltungsbereich

 

In der folgenden Ordnung für das Vereinsgelände werden die notwendigen Hinweise und Bestimmungen zusammengefasst, um die satzungsbedingte Nutzung und Erhaltung der Vereinsanlagen zu gewährleisten. Darüber hinaus wird die Nutzung jeglichen Vereinseigentums geregelt.

 

Diese Ordnung gilt für den gesamten Bereich, in dem der Hundesportverein „Agilityfreunde Rüggow - Spaß auf 6 Pfoten“ e. V. das Haus- und Verkehrsrecht ausübt. Hierzu gehören das Trainingsgelände sowie darüber hinaus angemietete Vereinsflächen und -gebäude. Das Haus- und Verkehrsrecht des Vereins wird durch den geschäftsführenden Vorstand ausgeübt.

 

§ 2

Pflichten, Aufgaben, Rechte der Mitglieder

 

Die Rechte zur Nutzung der Vereinsanlagen wird durch diese Ordnung geregelt. Im Interesse des Vereins hat sich jedes Mitglied an diese Ordnung zu halten. Bei Zuwiderhandlungen ist der geschäftsführende Vorstand zu unterrichten.

 

Insbesondere die Trainingsleiter sowie der Ausbildungswart des Hundesportvereins „Agilityfreunde Rüggow - Spaß auf 6 Pfoten“ e. V sind für die Einhaltung dieser Ordnung in ihren Bereichen verantwortlich.

 

Der Verein hat eine Vereinshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Der Verein übernimmt nur eine Haftung im Rahmen dieses Versicherungsschutzes. Weitergehende Haftungen werden im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschlossen. Der Verein übernimmt insoweit keine Haftung für auf dem Vereinsgelände stehenden Fahrzeuge, sonstigen Sachen oder Personenschäden. Die Lagerung von festen oder flüssigen Stoffen, durch die das Grundwasser verunreinigt werden kann, ist auf dem Vereinsgelände verboten.

 

Die Vereinsanlagen sind durch eine Zaunanlage gesichert. Jedes Mitglied ist dafür verantwortlich, dass nach Nutzung die Zaunanlagen (ggf. Türen und Tore) wieder verschlossen werden. Beschädigungen und Unregelmäßigkeiten aller Art sind dem Vorstand zu melden.

 

§ 3

Trainingsgelände - Hundeplatz

 

Das gesamte Trainingsgelände (Platz 3, Hauptstraße 14 a, 23970 Rüggow) gehört zum Bereich dieser Ordnung. Ausgenommen hiervon sind die Trainingsflächen des Hundeservice Hirschner, für die der Verpächter verantwortlich ist. Der Verpächter hat jederzeitige Betretensrechte, soweit der Vereins- und Trainingsbetrieb nicht erheblich gestört wird.

 

Für die Nutzungseinteilung des Trainingsplatzes ist ausschliesslich der Ausbildungswart oder sein Vertreter verantwortlich. Unabhängig davon dürfen pro Trainingsstunde maximal vier Hunde unter der Aufsicht und Anleitung eines Trainers mit Sachkundenachweis den Trainingsplatz für das Agilitytraining nutzen. Das Vereinsmitglied bzw. der Hundeführer stellt sicher, dass die Hunde die für das Agilitytraining notwendigen gesundheitlichen und haftungsmäßigen Voraussetzungen erfüllen. Die Hunde sind an der Leine zum Trainingsplatz und zurück zu führen.

 

Die Genehmigung zur Aufstellung von Zelten und Wohnwagen im Rahmen von Wettkämpfen oder Prüfungen etc. wird nur in geringem Umfang erteilt und kann jederzeit widerrufen werden. Ein Anspruch auf einen Stellplatz besteht nicht. Die Plätze werden vom Ausbildungswart angewiesen. Aufgestellt wird auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Der Verein übernimmt keinerlei Haftung. Die Gebühren für die Benutzung von Stellplätzen werden durch die Jahreshauptversammlung festgesetzt. Unberechtigt aufgestellte Zelte oder Wohnwagen werden nach Abmahnung sichergestellt und ggf. auf Kosten des Eigentümers entsorgt. Das Befahren des Trainingsplatzes mit Kraftfahrzeugen als Zugfahrzeug ist mit einem Wohnwagen oder Trailer nach Abstimmung mit dem Ausbildungswart erlaubt. Sonstiges Befahren des Trainingsgeländes mit einem Kraftfahrzeug ist untersagt.

 

Hundekot und andere Abfälle sind sofort durch die jeweilige Trainingsgruppe in die dafür vorgesehenen Behälter zu entfernen.

 

Das Rauchen auf dem Trainingsgelände ist verboten.

 

§ 4

Parkplatz

 

Das Parken ist nur auf den durch den Hundeservice Hirschner ausgewiesenen Flächen gestattet. Es muss jederzeit eine reibungslose Ein- und Ausfahrt gewährleistet sein. Alle Zu- und Ausgänge müssen passierbar sein. Es ist nicht gestattet, sein Fahrzeug über längere Zeit abzustellen (z. B. bei Urlaub).

Die Durchfahrt neben der Hundesporthalle zum Trainingsplatz ist nur mit Genehmigung des Vorstandes gestattet. Unberührt davon bleibt eine durch den Verpächter erteilte Durchfahrgenehmigung.

 

Der Vorstand

 

Thomas Beuch

Detta Bull

1. Vorsitzender

2. Vorsitzende

Wismar, 28. November 2008

 

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